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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Spandau findest du hier .

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Teilnahmebedingungen für Lehrgänge bei der DLRG Spandau

Anmeldungen sind ausschließlich online unter spandau.dlrg.de durchzuführen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, sie beruhen auf einer ausdrücklichen oder individuellen Vertragsabrede.Mündliche Anmeldungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Lehrgangsausschreibung und ggf. der entsprechenden Prüfungsordnung gebunden. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang im Original mitzubringen.

Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter eine Teilnahme verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Meldeschluss

Meldeschluss ist grundsätzlich eine Woche vor Lehrgangsbeginn. Abweichungen hiervon sind gegebenenfalls bei den einzelnen Seminarausschreibungen angegeben.
Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer in der Regel keine weitere Einladung vor Lehrgangsbeginn.
Der Teilnehmer hat den aufgrund der Anmeldung sofort fälligen Betrag auf das in der Ausschreibung genannte Konto zu überweisen oder zu Kursbeginn zu entrichten.

Rücktrittsbedingungen

Eine Stornierung der Anmeldung durch den Teilnehmer hat schriftlich gegenüber der in der Ausschreibung benannten Stelle zu erfolgen. Bereits gezahlte Entgelte werden unter Einbehaltung etwaiger Stornogebühren erstattet. Stornogebühren werden in der jeweiligen Ausschreibung benannt. Sofern für einzelne Veranstaltungen keine gesonderten Regelungen vereinbart wurden, hat der Teilnehmer das Recht bis zum Meldeschluss von der Veranstaltung zurück zu treten.
Bei Nichteinhalten der oben genannten Rücktrittsfrist ist der Teilnehmer generell zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Angemeldete Teilnehmer, die zu Lehrveranstaltungen nicht oder nur teilweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

Lehrgangsabsage

Die DLRG behält sich vor, Lehrgänge bzw. Seminare bis zum letzten Tag vor Lehrgangsbeginn abzusagen. In der Regel wird ein Ausweichtermin in angemessener Zeit angeboten.
Ein Lehrgang/Seminar kann abgesagt werden, wenn die in der Ausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Teilnehmerzahl liegt, sofern in den einzelnen Ausschreibungen nichts anderes bekannt gegeben wird, bei 10 Personen, die Mindestteilnehmerzahl bei 3 Personen. Kann kein Ausweichtermin angeboten in angemessener Zeit angeboten werden, erstattet die DLRG bereits geleistete Zahlungen zurück. Für weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz gilt der Absatz Haftung.

Vergabe der Seminarplätze

Die Vergabe der Seminarplätze erfolgt nach Eingang der Anmeldungen, soweit nichts anderes in den Lehrgangsbeschreibungen vorgesehen ist.
Seminarorte
Die genaueren Daten, sind in den einzelnen Ausschreibungen vermerkt und werden bei den Einladungen bekannt gegeben.

Die DLRG behält sich vor den Lehrgangsort zu verlegen.

Haftung

Die DLRG haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet die DLRG – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden
Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
Soweit die Haftung nach diesem Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der DLRG.

Urheberrecht

Eine Vervielfältigung sämtlicher Lehrgangsunterlagen oder Teile dieser ist grundsätzlich untersagt.

Informationen & Auskünfte

Informationen & Auskünfte erhalten Sie ausschließlich über E-Mail oder Telefon.
 

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